Kabinett verabschiedet Förderrichtlinie
Das Kabinett hat heute (3. Mai) die ESF-Plus-Förderrichtlinie des Kultusministeriums verabschiedet. Sachsen kann in den nächsten Jahren rund 73 Millionen Euro in zusätzliche Unterstützungsangebote für benachteiligte Kinder, Jugendliche und Erwachsene investieren. Davon kommen rund 43,5 Millionen Euro von der Europäischen Union und rund 29,2 Millionen Euro stellt der Freistaat Sachsen zur Kofinanzierung bereit. Die Fördersätze liegen zwischen 95 bis 100 Prozent.
»Ich bin froh, dass wir uns im Kabinett auf die Fortsetzung bewährter Förderungen endlich einigen konnten. Das Geld ist gut angelegt. Schließlich geht es um Menschen, die es nicht leicht haben. Wir helfen Kindern und Jugendlichen, die keine guten Startbedingungen hatten und einfach mehr Unterstützung als andere brauchen«, erklärte Kultusminister Christian Piwarz und ergänzte: »Von Geburt an wächst der Bildungsabstand zwischen den Kindern. Wir müssen daher früh mit der intensiven Förderung in unseren Kindertagesstätten anfangen, denn hier werden die Weichen für das weitere Lernen gelegt.« Der Minister verwies darauf, dass von den Fördergeldern aber nicht allein benachteiligte Gruppen profitieren. So komme zum Beispiel der durch die Förderung ermöglichte zusätzliche Fachkräfteeinsatz in Kindertageseinrichtungen letztlich allen Kindern sowie auch den Erzieherinnen und Erzieher zu Gute.
Ziel der Förderung ist es, durch zusätzliche Unterstützungsangebote die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Lern-, Leistungs- und Entwicklungsschwierigkeiten zu verbessern. Auch der Bereich des Lebenslangen Lernens wird mit der Richtlinie umfasst. Durch den Kabinettsbeschluss können bewährte Förderungen bereits vor der EU-Genehmigung des gesamten ESF-Plus-Programms des Freistaates trotz insgesamt rückläufiger EU-Fördersätze auf bisherigem Niveau fortgeführt werden.