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Bund und Länder verlängern Corona-Maßnahmen

Gefahr vor mutiertem Virus vorbeugen

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich auf eine Verlängerung der bisherigen Corona-Maßnahmen bis zum 14. Februar verständigt.

Da eine nachgewiesene Mutation des Virus die Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie bedroht, wollen Bund und Länder dieser Gefahr jetzt vorbeugen.

Kontaktbeschränkungen gelten weiter

Die bisherigen Maßnahmen von Bund und Ländern gelten zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 fort. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeiten.

Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Die Zahl der Kontakt-Haushalte sollte zudem "möglichst konstant und möglichst klein gehalten" werden.

Generell sind Kontakte unverändert auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.

Erweiterung der Pflicht zum Tragen von Masken

Zusätzlich wurde vereinbart, dass künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gilt. Das sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95 oder FFP2.

Generell empfehlen Bund und Länder das Tragen medizinischer Masken auch bei engeren oder längeren Kontakten zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen.

Homeoffice ermöglichen

Um Kontakte im öffentlichen Personenverkehr zu reduzieren, müssen Unternehmen ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus weitgehend ermöglichen. Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, soll Homeoffice angeboten werden. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung erlassen. Diese solle mindestens bis zum 15. März gelten. Dort, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sollen die Unternehmen den Beschäftigten medizinische Masken zur Verfügung zu stellen.

Schulen bis Mitte Februar geschlossen

Über das Thema Schule wurde lange gerungen. Aber es gibt ernsthafte Hinweise, dass die mutierte Form des Virus sich stärker bei Kindern und Jugendlichen verbreite. Deshalb ist eine Verlängerung des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis 14. Februar 2021 notwendig sowie eine restriktive Umsetzung.

Danach bleiben die Schulen grundsätzlich geschlossen und die Präsenzpflicht ausgesetzt. Weiterhin wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten, für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.

Schutz in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Behinderte

Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen.

Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind, gilt für das Personal und Besuchende eine Verpflichtung zu Schnelltests.

Ähnliches gilt auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Gesundheitsämter stärken

Die Länder werden die personellen Kapazitäten der Gesundheitsämter verstärken, damit eine flächendeckende Kontaktnachverfolgung wieder möglich ist, bis die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen wieder erreicht ist. Der Bund unterstützt die Länder dabei mit bei der bundesweiten Erfassung und Nachverfolgung von Infektionsketten.

Überbrückungshilfe III wird weiter verbessert

Der Bund wird die Zugangsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben.

Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt.

Die Insolvenzantragspflicht wird für betroffene Unternehmen bis Ende April ausgesetzt.

"Die 7-Tage-Inzidenz ist im Freistaat gesunken. Das ist ein Lichtblick. Aber wir haben immer noch ein hohes Infektionsgeschehen. Kontakteinschränkungen und das Tragen von Alltagsmasken bleiben das Gebot der Stunde!"

Martin Modschiedler, Landtagsabgeordneter aus Blasewitz/Striesen