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Neue Schul- und Kita-Coronaverordnung zum Schuljahresstart

Das Sächsische Kabinett hat am 24. August eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung für den Schuljahresstart verabschiedet.

"Unser oberstes Ziel bleibt, im neuen Schuljahr den Präsenzunterricht vollständig zu gewährleisten", erklärte Kultusminister Christian Piwarz.

  • In der neuen Verordnung ist ein inzidenzunabhängiger Präsenzunterricht verankert. Eine landesweite Schulschließung ist nicht vorgesehen.
  • Auch die Schulbesuchspflicht gilt im neuen Schuljahr wieder für alle. Eine Befreiung ist nur noch für Schülerinnen und Schüler mit einem ärztlichen Attest möglich.
  • Tests für Geimpfte und Genesene entfallen. Alle anderen müssen sich einmal die Woche testen, wenn die Inzidenz unter 10 liegt. Liegt die 7-Tage-Inzidenz darüber, finden die Tests wieder zweimal die Woche statt.
  • Die Maskenpflicht setzt ab einer Inzidenz von 35 ein, außer in der Grund- und Förderschule.

Zur Absicherung des Schulstarts gibt es in den ersten zwei Schulwochen gesonderte Schutzmaßnahmen. Vom 6. bis 19. September 2021 ist eine zweimalige Testung pro Woche an Schulen für Schüler, Lehrkräfte und das gesamte Schul- und Hortpersonal geplant – in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 10 eine dreimalige Testung. Die zweimalige Testung gilt auch für Lehrerinnen und Lehrer in der Vorbereitungswoche. Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen sich nicht testen. Weiterhin soll eine verschärfte Maskenpflicht in Schulen im Zeitraum vom 6. bis 19. September 2021 in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 10 umgesetzt werden.

Kultusminister Christian Piwarz: "Wir sind für den Schulstart und das neue Schuljahr gewappnet. Im Vergleich zum vergangenen Schuljahr haben wir on Top umfangreiche Testmöglichkeiten, den Impfschutz der Erwachsenen und jetzt auch die Möglichkeit der Impfung ab 12 Jahren. Wir wissen, die AHA-Regeln funktionieren und dass die Schüler keine Pandemietreiber sind." Der Minister stellte aber auch klar: "Wir können die Schulen sicherer machen, aber wir können sie in keinen Hochsicherheitstrakt verwandeln, der komplett virenfrei ist. Daher bleibt es eine Abwägung zwischen dem Infektionsschutz, dem Recht auf Bildung und den gesundheitlichen Auswirkungen auf die Kinder, wenn kein Schulalltag mehr stattfindet." Gerade der letzte Punkt sei in den vergangenen zwei Jahren zu wenig berücksichtigt worden.

Der Minister versicherte, dass das Infektionsgeschehen an jeder einzelnen Schule weiterhin täglich in den Blick genommen wird. So können schulscharf Schutzmaßnahmen wie zeitlich begrenzter Wechselunterricht oder temporäre Schulschließung vom Kultusministerium angeordnet werden, wenn lokale Ausbrüche stattfinden. "Wir nehmen die Lage weiter ernst, aber wir müssen auch wieder ein Stück zurück zur Normalität mit Augenmaß", so Piwarz.

Sachsenweite Einschränkungen des Präsenzunterrichtes erfolgen erst bei Eintreten der in der ebenfalls beschlossenen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung geregelten Überlastungsstufe (Bettenauslastung in den Krankenhäusern). Erst dann würden alle Kitas, Grundschulen und Förderschulen in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen/Klassen wechseln. Für viele andere Schülerinnen und Schüler findet dann Wechselunterricht statt. Sachsenweite Schulschließungen sind in der Verordnung nicht vorgesehen.

Der Minister appellierte: "Jeder kann weiter zu einem sicheren und ungestörten Schuljahr beitragen. Bitte informieren Sie sich über die Impfungen und nehmen Sie die Angebote wahr." Piwarz kündigte an, in den nächsten Tagen gemeinsam mit dem Sozialministerium ein freiwilliges Impfangebot an Schulen zu unterbreiten.

Neue Quarantäneregelungen in Schulen und Kitas

Welche Regelungen gelten, wenn Schüler positiv getestet werden?

Zum Umgang mit Coronafällen in Kitas und Schulen hat das Sozialministerium den sächsischen Gesundheitsämtern neue Leitlinien zur Quarantäneregelung an die Hand gegeben. Die Handlungsempfehlungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium erstellt. Damit sollen gezielt Quarantänemaßnahmen angeordnet werden und eine pauschale Klassen- oder Kitagruppenquarantäne möglichst vermieden werden. Weiterhin gilt, dass es keine Quarantäneanordnung für vollständig geimpfte und genesene Kontaktpersonen gibt.

Tritt ein Coronafall in der Schule oder Kita auf, wird dieser Fall wie bisher dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet. Das Gesundheitsamt wird dann entsprechend der neuen Leitlinien die Quarantänemaßnahmen vor Ort anordnen. Letztlich bleibt es aber in jedem Einzelfall eine Entscheidung des Gesundheitsamtes entsprechend der Infektionslage vor Ort. Je nach Lage, bzw. ob es sich um ein Ausbruchsgeschehen handelt, kann das Gesundheitsamt entsprechend entscheiden. Hier kommt es auch darauf an, wie übersichtlich sich die Infektionslage und die Kontaktnachverfolgung darstellt.

  • In der Altersgruppe bis 12 Jahre an Schulen soll beispielsweise grundsätzlich nur der positiv getestete Schüler in Quarantäne, gegebenenfalls (ungeimpfte) Erwachsene mit engem Kontakt. Die anderen Schüler – sofern nicht genesen – sollen unter Einsatz einer erhöhten Testfrequenz (dreimal wöchentlicher Antigenschnelltest) über 14 Tage beobachtet werden. Dies gilt auch für den betroffenen Lehrer.
  • In der Altersgruppe ab 12 Jahre an Schulen soll gemäß der Leitlinie nur der betroffene Schüler in Quarantäne. In der Klasse sollen nur die direkten Sitznachbarn der infizierten Person sowie Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal, die in engem Kontakt standen, als »enge Kontaktpersonen« mit Quarantänepflicht gelten, sofern keine Maske getragen wurde. Ausnahme sind Geimpfte und Genesene. Die anderen Schüler – sofern nicht geimpft oder genesen - sollen über 14 Tage dreimal wöchentlich getestet werden. Sofern eine Maske getragen wurde und alle anderen empfohlenen Standard-Maßnahmen eingehalten wurden, gelten sowohl Sitznachbarn als auch alle weiteren Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonal grundsätzlich nicht als enge Kontaktpersonen, aber als beobachtungspflichtige Kontaktpersonen (wie auch die übrigen Schüler der Klasse). Bei erhöhter Testfrequenz (Antigentest alle zwei Tage) kann auf eine Quarantäne von weiteren Schülern verzichtet werden.

In Kitas sollen das betroffene Kind und gegebenenfalls ungeimpfte Betreuer mit engem Kontakt in Quarantäne. Für weitere symptomlose Kinder der Gruppe soll keine Quarantäne angeordnet werden. Die Kinder und Betreuer der Gruppe sind für 14 Tage von anderen Gruppen der Einrichtung räumlich zu trennen. Die betroffene Gruppe erhält während dieser Zeit alle zwei Tage (außer Wochenende) so genannte "Lollitests". Die Bereitstellung und Abholung wird über die Gesundheitsämter organisiert.

Modschiedler

Martin Modschiedler:

„In der kommenden Woche startet in Sachsen wieder der Schulbetrieb. Mit der neue Schul- und Kita-Coronaverordnung, den angepassten Quarantäneregelungen, regelmäßigen Testungen und den freiwilligen Impfangeboten für Schülerinnen und Schüler hat der Freistaat die Voraussetzungen geschaffen, um den Präsenzunterricht künftig inzidenzunabhängig zu ermöglichen. Das ist ein wichtiges Signal und gibt auch den Eltern mehr Planungssicherheit.“