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Weiterer Schritt in Richtung Normalität

Gestern (12. Mai 2020) hat das Kabinett von Ministerpräsident Michael Kretschmer eine neue Corona-Verordnung verabschiedet. Ab dem 15. Mai sollen weitere Erleichterungen in Kraft treten.

· Zusätzlich zu den bisherigen Kontaktmöglichkeiten ist künftig auch der Kontakt mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes erlaubt.

· Neu sind auch Zusammenkünfte der eigenen Kinder im eigenen Wohnbereich mit bis zu drei weiteren Kindern aus der eigenen Klasse beziehungsweise der eigenen festen Kita-Gruppe zum Zweck gemeinsamen Lernens oder geteilter Betreuung.

· Mit entsprechenden Hygienekonzepten können ab 15. Mai u.a. wieder öffnen:

o Gastronomie, Hotels und Pensionen

o Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser

o Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Sportstätten (innen & außen) ohne Publikum,

o Freibäder, Freizeit- und Vergnügungsparks,

o Fahr-, Flug- und Bootsschulen (einschließlich Übungsstunden und praktischen Prüfungen)

· Die 800-Quadratmeter-Regelung für den Einzelhandel entfällt. Es gilt die Formel: ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

· Geschlossen bleiben Schwimmbäder, Saunen, Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Reisebusreisen und Prostitutionsstätten

Die neue Corona-Schutz-Verordnung (Stand 12. Mai) finden Sie hier

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-6650

Die „Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus“ finden Sie hier:

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygienemassnahmen-2020-05-12.pdf

Eine Checkliste zu den Vorgaben für die Erstellung eines individuellen Hygienekonzeptes in der Gastronomie finden Sie hier:

https://www.dehoga-sachsen.de/corona/corona_docs/musterschreiben_antraege/Checkliste_zur_Erstellung_eines_individuellen_Hygienekonzeptes_0.pdf?m=1589299052&

Ab 18. Mai 2020 werden auch alle Kindertageseinrichtungen unter Einhaltung weitreichender und strenger hygienischer Maßnahmen und einem Konzept der „festen Gruppen“ für alle Kinder wieder öffnen.

Ebenso werden alle Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 wieder in der Schule unterrichtet. Auch für alle übrigen Schüler weiterführender Schulen soll ab dem 18. Mai ein zumindest zeitweiser Besuch ihrer Schulen möglich sein.

Der Rechtsanspruch auf Betreuung wird nicht länger eingeschränkt und die Schulbesuchspflicht soll wieder für alle Schüler gelten.

Weitere Informationen zum vorerst eingeschränkten Regelbetrieb von Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung finden Sie hier:

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236836

Häufig gestellte Fragen zur Wiederaufnahme des Unterrichts an Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen finden Sie hier:

https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/05/11/faq-wiederaufnahme-des-unterrichts-an-grundschulen-und-der-primarstufe-der-foerderschulen/