Abstand

Was steht drin? Neue Corona-Schutzverordnung in Kraft

Seit heute gilt im Freistaat die neue Corona-Schutzverordnung. Die Kernpunkte sind hier noch einmal kurz zusammengefasst:

· Kontaktbeschränkung sowie Mund-Nase-Bedeckungspflicht beim Einkaufen und in Bus und Bahn bleiben.

· Gottesdienste sind unter Einhaltung der bestehenden Hygienevorschriften ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich.

· Ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit maximal 50 Besuchern und einer zeitlichen Begrenzung auf 60 Minuten sind künftig möglich

· Gedenkstätten, Bibliotheken (nur Medienausleihe), Archive, Museen, Ausstellungen, Galerien und Außenanlagen von Tierparks, Botanischen sowie Zoologischen Gärten dürfen öffnen.

· Spielplätze dürfen wieder genutzt werden, wenn ein entsprechendes Nutzungskonzept von der Kommune genehmigt wird.

· Außensportstätten sind unter Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienevorschriften wieder zur Nutzung zugelassen.

· Friseure, Kosmetikstudios dürfen wieder öffnen.

· Einkaufszentren müssen zur Öffnung ein entsprechendes Konzept mit dem Gesundheitsamt abstimmen.

· Für den Einzelhandel ist weiterhin eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern erlaubt (Absperrung oder Unterteilung sind künftig aber möglich).

· Betreuungsangebote in der Kindertagespflege sind ab dem 4. Mai ebenfalls wieder möglich.

· Ab 6. Mai öffnen Schulen für Grundschüler (4. Klasse) und Schüler der Vorabschlussklassen (8., 9. Klassen sowie 11. Klasse).