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Vorsichtige Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen

Behutsame Lockerungen: Neue Corona-Schutz-Verordnung in Kraft!

Mit der Verabschiedung der neuen Corona-Schutz-Verordnung gelten im

Freistaat ab dem 20. April 2020 leicht gelockerte Beschränkungen im

öffentlichen Leben.

Folgende Regelungen und Lockerungen wurden beschlossen:

· Die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen werden bis

mindestens 3. Mai 2020 verlängert. Die Ausgangsbeschränkungen ("ohne

triftigen Grund") werden aufgehoben. Das gilt auch für die "15 km

Regelung".

· Der Aufenthalt ist außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des

eigenen Hauses nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt

lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstandes - auch zu

Tagesausflügen - gestattet.

· Der Schulbetrieb wird ab 20. April schrittweise wieder

aufgenommen - zunächst für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante

Jahrgänge. Prüfungen sollen wie geplant stattfinden.

· Die Notbetreuung in Kitas und Schulhorten wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.

· Ab 20. April können wieder öffnen: Geschäfte bis zu 800 qm

Verkaufsfläche und - unabhängig von der Verkaufsfläche - Ladengeschäften

von Handwerksbetrieben, Tankstellen, Autohäusern, Fahrradläden, Kfz-

und Fahrradwerkstätten sowie einschlägigen Ersatzteilverkaufsstellen,

selbstproduzierenden und selbstvermarktenden Baumschulen und

Gartenbaubetrieben, Läden für Tierbedarf sowie von Garten- und

Baumärkten. Dabei müssen die Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des

Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen nachweisbar umgesetzt

werden.

· Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ist bei ÖPNV-Benutzung und beim Einkaufen verpflichtend.

· Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen können mit bis max. 15 Besuchern wieder stattfinden.

· Die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen bleiben aufgerufen,

generell auf private Reisen und Besuche weiterhin zu verzichten.

· Großveranstaltungen mit über 1.000 Besuchern bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

In den nächsten Tagen werden wir als CDU-Fraktion gemeinsam mit der

Staatsregierung über einen Stufenplan für mögliche weitere Lockerungen

beraten, die dann schrittweise mit Blick auf die aktuelle

Infektionssituation in Sachsen ggf. ab 04. Mai 2020 gelten könnten.

Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April finden Sie hier

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-SaechsCoronaSchVO-2020-04-17.pdf

Häufige Fragen zu den Ausgangsbeschränkungen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens finden Sie hier

https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html

Die neue Allgemeinverfügung zur Einstellung des Betriebs von Schulen und der Kindertagesbetreuung finden Sie hier

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-AllgVerf-Schulen-Kitas-2020-04-17.pdf

Eine Übersicht der Sektoren der Kritischen Infrastruktur finden Sie hier

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Anlage1-SMS-AllgVerf-Schulen-Kitas-2020-04-17.pdf