Sachsen will ab dem 4. Mai weitere Lockerungen der Corona-Regeln ermöglichen!
Demnach sollen zusätzlich öffnen dürfen:
· Weitere Dienstleister, die direkt am Kunden arbeiten, wenn sie entsprechende Hygienemaßnahmen einhalten.
Neben Friseuren betrifft dies auch Tattoostudios, Fuß- und Nagelpflege sowie Kosmetikstudios.
· Ab nächster Woche sollen die Außenbereiche von Sportanlagen wieder genutzt werden dürfen. Aber mit Einschränkungen!
Unter anderem bleiben Duschen und Umkleiden aus Infektionsschutzgründen zu.
· Sachsens Gedenkstätten, Bibliotheken und Museen sollen mit Hygieneauflagen auch wieder öffnen dürfen
Aber Mund- und Nasenbedeckung ist in den Innenräumen erforderlich!
· Die sächsischen Zoos und Botanischen Gärten sollen ihre
Außenbereiche (aber ohne die Spielplätze und Gastronomie) wieder für
Besucher öffnen können.
· Auch sollen Möbelmärkte, unabhängig ihrer Verkaufsfläche, wieder öffnen dürfen.
· Grundsätzlich sollen dann auch alle Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800-Quadratmetern öffnen können.
Das heißt, größere Verkaufsflächen dürfen auch verkleinert werden.
Zudem hat Sachsens Kultusminister Christian Piwarz gestern den Fahrplan für weitere Öffnung der Schulen vorgestellt.