Kirche Jpg

Kleinere Andachten und Gottesdienste wieder möglich

Glauben und Religiosität sind ein hohes Gut und gerade in schwierigen Zeiten wie diesen suchen die Menschen nach Halt und Orientierung. Und dennoch: Es gibt Zwecke und Ziele des Gemeinwohls, die so überragend sind, dass sie einen solchen Eingriff rechtfertigen. Es geht um den Schutz von Menschenleben. Es geht darum, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen und insbesondere das Gesundheitssystem vor der Überlastung zu schützen.

Das Corona-Virus bringt unseren Alltag derzeit gehörig durcheinander und die notwendigen Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens stellen viele Selbstverständlichkeiten in Frage. Das habe ich nicht nur als Landtagsabgeordneter, sondern auch als Familienvater und aktiver Christ in den vergangenen Wochen schmerzlich erfahren müssen - wie Sie und viele andere Gläubige in Sachsen auch.

Ich möchte an der Stelle darauf hinweisen, dass es bisher möglich war, Kirchen zu öffnen. Ebenso war und ist Seelsorge möglich (z.B. telefonisch). Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses bleibt unberührt. Neben der individuellen Religionsfreiheit schützt das Grundrecht auch die kollektive Glaubensausübung. Allerdings ist das Grundrecht auf Glaubensausübung aus bekannten Gründen befristet eingeschränkt - aber eben nicht außer Kraft gesetzt.

Sicher: Die Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens haben weitreichenden Folgen für Wirtschaft, Gesellschaft und gerade auch für das Gemeindeleben, aber sie sind verfassungsrechtlich geboten (Schutzpflicht des Staates für das Leben). Sie erfordern einen Vertrauensvorschuss der Bürgerinnen und Bürger, Geduld, gegenseitige Rücksichtnahme und Zusammenhalt. Ich bin froh und dankbar, dass die Menschen in Sachsen hier mitziehen.

Die aktuellen Regelungen sind keineswegs ein Einfallstor für die "Aushöhlung" oder gar "Abschaffung" von Grundrechten. Sie sind juristisch begründet, überprüfbar und zeitlich befristet. Seien Sie versichert, dass sich unser Ministerpräsident Michael Kretschmer und sein Kabinett ihrer Verantwortung bewusst sind und sich diese Entscheidungen nicht leichtgemacht haben und leicht machen.

Die derzeitige Krise können wir nur gemeinsam überwinden. Dazu ist es notwendig, die Lage von Tag zu Tag neu zu bewerten und in diesem Lichte die zu ergreifenden Maßnahmen abzuwägen.

Michael Kretschmer hat auf der Pressekonferenz zur Corona-Schutz-Verordnung am vergangenen Donnerstag noch einmal deutlich gemacht, dass wir noch nicht wieder im Alltag angekommen sind. Das betrifft auch das Gemeindeleben. Nach Gesprächen mit den Bischöfen Timmerevers und Bilz sowie Vertretern der jüdischen Gemeinden ist aber ein erster Kompromiss gefunden.

· Kleinere Andachten und Gottesdienste mit bis zu 15 Personen sollen ab kommenden Montag wieder stattfinden dürfen.

· Selbstverständlich gilt es dabei, die Vorgaben des Infektionsschutzes und der Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten.

Der Glauben und das (öffentliche) Bekenntnis dazu sind auch für mich persönlich eine außerordentlich wichtige Grundlage unserer Gesellschaft. Seien Sie versichert, dass ich mich auch weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen werde, dass die Einschränkungen aufgehoben werden, sobald es die Rahmenbedingungen zulassen. Denn Voraussetzung dafür ist, dass die Verbreitung des Corona-Virus weiter eingedämmt und das Gesundheit und Menschenleben nicht gefährdet werden.